Unverschuldet in einen Unfall geraten? Wir dokumentieren Ihren Schaden vollständig.
Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Der Gutachter der gegnerischen Versicherung vertritt deren Interessen — nicht Ihre. Ein eigenes Gutachten dokumentiert den Schaden neutral und wird zur Grundlage der Regulierung.
Wir erfassen den Reparaturweg und die Kosten, den Wiederbeschaffungs- und Restwert, die merkantile Wertminderung sowie die voraussichtliche Reparaturdauer als Grundlage für Nutzungsausfall oder Mietwagen. Dazu kommt eine Fotodokumentation des Schadenbildes.
Bei Bagatellschäden bis etwa 750 Euro rechnen Versicherungen üblicherweise über einen Kostenvoranschlag ab. Darüber hinaus haben Sie regelmäßig Anspruch auf ein vollwertiges Gutachten. Ob Ihr Fall darunter fällt, klären wir im Erstgespräch — unverbindlich.
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Für Sie entstehen dann keine Kosten.
Kostenlos und unverbindlich — wir melden uns innerhalb kürzester Zeit.
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Damit wir Ihren Fall besser einschätzen können
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Gutachterkosten. Für Sie entstehen dann keine Kosten.
Bei unverschuldetem Unfall die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Bei Eigenverschulden oder unklarer Schuldfrage klären wir die Kostenfrage vorab mit Ihnen.
In der Regel kurzfristig. Rufen Sie an — wir stimmen den Termin direkt am Telefon ab und kommen zu Ihnen.
Nein. Sie wählen den Sachverständigen frei. Ein Hinweis der Versicherung auf einen eigenen Gutachter ist kein Zwang.